Beantragung von Kurzarbeitergeld - Infoblatt für Betriebe
Derzeit sind viele Auftragsstornierungen im Bereich des klassischen Wohnungsbaus und Wirtschaftsbaus zu verzeichnen. Auch für die kommenden Monate ist die Auftragslage kritisch. So ist zu erwarten, dass der konjunkturelle Einbruch im Hochbau noch einige Zeit andauern und neben dem Bauhauptgewerbe zunehmend auch Teile des Ausbauhandwerks
beeinträchtigt sein werden.
Um Kündigungen ihrer Fachkräfte zu verhindern, beantragen Handwerksbetriebe zur Überbrückung des Arbeitsausfalls Kurzarbeitergeld. Um Ablehnungsbescheide aufgrund ungeeigneter und unzureichender Formulierungen in den Anzeigen zu vermeiden, haben Bundesagentur für Arbeit und Zentralverband des Deutschen Handwerks ein Informationsblatt für Betriebe erstellt.
Es bietet einen Überblick über die Anforderungen beim Ausfüllen der Anzeige zum Kurzarbeitergeld mit Blick auf die aktuelle Situation im Bau und Ausbau. Die Informationen sollen Betrieben dabei helfen, bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld die wirtschaftlichen Gründe im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen darlegen zu können.