Finanzielle Unterstützung bei der Weiterbildung

Beispielrechnung Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO)

Auf den ersten Blick erscheinen die Gebühren für die Weiterbildung zum/zur Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/in (HwO) recht hoch. Wenn Sie jedoch Förder­mittel in Anspruch nehmen können, reduziert sich Ihr Eigenanteil erheblich.

Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO)

Kursgebühr3.930,00 €
Prüfungsgebühren500,00 €
Gesamtkosten4.430,00 €
Lernmittel (nicht förderfähig)
- 240,00 €
Förderfähiger Betrag4.190,00 €
abzüglich BAföG-Zuschuss 50 % *- 2.095,00 €
Restbetrag/Darlehen2.095,00 €
BAföG-Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 % *- 1047,50 €
Eigenanteil1.047,50 €
Förderung Meisterbonus *- 2.000,00 €
zuzüglich Lernmittel (nicht föderfähig)240,00 €
Ihr finanzieller Vorteil
712,50 €

Beispielrechnung für Kursstart ab 2021

* ) Die Angaben zum Aufstiegs-BAföG und zum Meisterbonus sind auf dem Stand August 2020 und setzen eine individuelle Förderfähigkeit voraus. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Weitere finanzielle Infos

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Kindergeld beantragen.
  • Viele Kosten Ihrer Weiterbildung (z. B. Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Kosten für zusätzliche Materialien usw.) können Sie steuermindernd geltend machen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Stand 08/2020
Änderungen vorbehalten!

Ihre Ansprechpartnerin

Alexandra Hörnig

Tel. 0931 4503-2350

Fax 0931 4503-2450

a.hoernig--at--hwk-ufr.de

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