Bauarbeiter in Schutzanzug auf Baustelle vor Asbestplatten
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Erwerben Sie den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C und sichern Sie Ihre Gesundheit und Ihren Betrieb durch umfassende AsbestkenntnisseSachkundelehrgang: Asbestsicherheit in Bestandsgebäuden

Warum dieser Lehrgang für Ihren Betrieb wichtig ist

Als Betriebsinhaber im Handwerk stehen Sie vor einer Herausforderung: In Gebäuden, die vor Oktober 1993 gebaut wurden, kann überall Asbest verbaut sein – oft unsichtbar und unerwartet. Jede Renovierung, jeder Schlitz für eine Leitung, jede Steckdose kann Sie und Ihre Mitarbeiter gefährden. Die neuen gesetzlichen Regelungen schützen nicht nur Ihre Gesundheit und die Ihrer Mitarbeiter, sondern sichern auch Ihren Betrieb rechtlich ab. Ohne die richtige Qualifikation dürfen Sie bestimmte Arbeiten nicht mehr durchführen – und das kann teuer werden.

Dieser Sachkundelehrgang gibt Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen. Sie lernen, Gefahren zu erkennen, Ihre Mitarbeiter zu schützen und gesetzeskonform zu arbeiten. So können Sie auch weiterhin alle Aufträge im Rahmen Ihrer Qualifikationen annehmen und Ihren Betrieb zukunftssicher aufstellen.

Die neuen Regelungen im Überblick

Seit der Verschärfung der Asbestvorschriften müssen Sie drei grundlegende Anforderungen erfüllen, wenn Sie in Bestandsgebäuden arbeiten:

  1. Qualifikation aller wichtigen Personen in Ihrem Betrieb
    Von der Geschäftsführung über die Bauleitung bis zu Ihren Fachkräften – jeder braucht das passende Wissen.
  2. Verwendung emissionsarmer Arbeitsverfahren
    Wenn Asbest im Spiel sein könnte, dürfen Arbeiten nur mit geringem Umfang oder mit geringer Exposition, sowie mit zugelassenen, staubarmen Methoden, wie z. B. den BT-Verfahren ausgeführt werden.
  3. Arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge für alle Beteiligten
    Jeder, der auf einer Baustelle mit möglichem Asbest arbeitet, muss gesundheitlich betreut werden.

Welche Qualifikation braucht wer?

 Sie als verantwortliche Person (Inhaber, Geschäftsführung, Betriebsleitung)

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass Gefährdungen richtig eingeschätzt, Schutzmaßnahmen festgelegt und Ihre Mitarbeiter korrekt unterwiesen werden.
Dafür brauchen Sie eine nachgewiesene Sachkunde: Aktuell ist für Handwerksbetriebe der Sachkundenachweis nach TRGS 519 Anlage 4C zu empfehlen. 
Diesen erhalten Sie durch unseren behördlich anerkannter Lehrgang mit 17 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (UE), der mit einer Prüfung vor der zuständigen Behörde abschließt.

 Ihre Bauleiter und aufsichtsführenden Personen

Wer auf der Baustelle Weisungen erteilt und die Arbeiten beaufsichtigt, braucht ebenfalls eine entsprechende Sachkunde.

 Ihre Mitarbeiter auf der Baustelle

Alle Beschäftigten, die praktisch mit möglicherweise asbesthaltigen Materialien arbeiten, benötigen Grundkenntnisse über Asbest. Diese werden meist in eintägigen Seminaren abgehandelt.

 

Unsere Empfehlung

Auch wenn es für diese Positionen theoretisch kürzere Fortbildungen gibt, raten wir Ihnen zum vollständigen Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4C.
Warum? Weil sonst jedes neue emissionsarme Verfahren einzeln nachgeschult werden müsste. Das kostet Sie Zeit und Geld.
Mit der vollständigen Sachkunde sind Sie auf alles vorbereitet.

Was Sie im Lehrgang lernen

Der Sachkundelehrgang nach TRGS 519 Anlage 4C vermittelt Ihnen alles, was Sie für den sicheren Umgang mit Asbestzement und Arbeiten mit geringer Asbestexposition brauchen. Der Lehrgang umfasst folgende Themenbereiche:

1. Eigenschaften und Gesundheitsgefahren (1 UE)

  • Was ist Asbest überhaupt?
  • Welche Gesundheitsgefahren gehen davon aus?
  • Berufskrankheiten durch Asbest verstehen

2. Verwendung von Asbest (1 UE)

  • Wo wurde Asbest eingesetzt?
  • Wie erkennen Sie Asbestzementprodukte?
  • Unterscheidung zu schwach gebundenen Asbestprodukten

3. Vorschriften und Regelungen (2 UE)

Sie erhalten einen fundierten Überblick über alle wichtigen gesetzlichen Grundlagen:

  • Asbestverbot nach REACH-Verordnung und Chemikaliensanktionsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung und zugehörige Technische Regeln (TRGS), insbesondere TRGS 519
  • Weitere relevante Gesetze: Chemikaliengesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Landesbauordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Abfallgesetz, Gefahrgutrecht
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Baustellenverordnung
  • Vorschriften zu persönlicher Schutzausrüstung
  • Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenregeln
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln
  • Transport- und Entsorgungsvorschriften für asbesthaltige Abfälle
  • Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

4. Personelle Anforderungen (1 UE)

  • Aufgaben und Verantwortung der verschiedenen Rollen
  • Koordination auf der Baustelle
  • Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter
  • Organisation der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb

5. Sicherheitstechnische Maßnahmen (7 UE)

Der umfangreichste und praxisnächste Teil des Lehrgangs: Hier lernen Sie die konkrete Anwendung!

  • Gefährdungsbeurteilung richtig durchführen
  • Arbeitsplan erstellen, Betriebsanweisung verfassen
  • Ihre Mitarbeiter korrekt unterweisen
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren
  • Behördliche Anzeigen korrekt erledigen
  • Erste Hilfe sicherstellen
  • Persönliche Schutzausrüstung auswählen
  • Baustelle fachgerecht absperren
  • Sozial- und Sanitärräume einrichten
  • Absturzsicherungen anbringen
  • Gerüstanforderungen erfüllen
  • Welche Bearbeitungsgeräte für Asbestzement geeignet sind
  • Hebezeuge sicher einsetzen
  • Entstauber und Industriestaubsauger richtig verwenden
  • Fasern an der Oberfläche binden
  • Zerstörungsfreier Ausbau
  • Materialien auf der Baustelle sicher sammeln
  • Spezielle Anforderungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten
  • Was Sie bei Asbestzement in Räumen beachten müssen
  • Unterkonstruktion prüfen
  • Gründliche Reinigung durchführen
  • Freimessung: Wann ist die Baustelle wirklich sicher?
 

6. Umgang mit asbesthaltigen Abfällen (1 UE)

  • Fachgerechtes Verpacken für den Transport
  • Deponierung und Ablagerung
  • Alternative Entsorgungsverfahren

7. Zusammenfassung und Abschlussdiskussion (1 UE)

Ihr Zertifikat – anerkannt und gültig

Die Prüfungsdurchführung folgt der durch die Zulassung festgelegten Verfahrensweise.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat der Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg.
Dieses bestätigt Ihre Sachkunde und ist behördlich anerkannt. 
Die Geltungsdauer beträgt 6 Jahre und muss nach Ablauf in einem eintägigen Seminar aufgefrischt werden.

In Kooperation mit: 

Logo der Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg
Innung für Elektro- und Informationstechnik Würzburg

Ihr Nutzen

  • Im Lehrgang sind praktische Vorführungen vorgesehen, damit Sie das Gelernte auch wirklich anwenden können.
  • Die Prüfung findet am zweiten Tag während der Kurszeit statt – Sie haben danach alles erledigt!

Wussten Sie schon, dass auch Fortbildungen gefördert werden können?

Alles, was Sie über Ihre Fördermöglichkeiten wissen sollten, erfahren Sie HIER  

Foto der Ansprechperson

Alexander Wolf

Leiter des Kompetenzzentrums für Energietechnik

Daimlerstraße 5

97082 Würzburg

Tel. 0931 4503-2105

Fax 0931 4503-2805

a.wolf--at--hwk-ufr.de

Foto der Ansprechperson

Lucia Uhlig

Daimlerstraße 5

97082 Würzburg

Tel. 0931 4503-2109

Fax 0931 4503-2809

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