
OS-Plattform bereits abgeschaltetVerlinkungspflicht auf OS-Plattform nicht mehr erforderlich
Seit dem 20. Juli 2025 müssen Handwerksbetriebe auf ihrer Unternehmenswebseite keinen Link mehr zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) angeben. Hintergrund ist die Aufhebung der sogenannten ODR-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 524/2013), welche die Verlinkungspflicht bisher regelte. Die OS-Plattform ist bereits abgeschaltet. Betriebe, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet an Verbraucher verkaufen, waren bisher verpflichtet, auf ihrer Website deutlich sichtbar auf die OS-Plattform zu verlinken.
Wichtig: Die Verlinkung sollte schnellstmöglich von der Website entfernt werden. Wer den Link weiterhin veröffentlicht, obwohl die Plattform nicht mehr existiert, riskiert wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Was ist mit bestehenden Unterlassungserklärungen?
Einige Betriebe wurden in der Vergangenheit abgemahnt, weil sie den Link zur OS-Plattform nicht korrekt oder gar nicht angegeben hatten, und haben daraufhin eine Unterlassungserklärung abgegeben. In diesen Fällen wird empfohlen, schriftlich gegenüber dem Abmahnenden mitzuteilen, dass die Erklärung seit dem 20. Juli 2025 aufgrund der geänderten Rechtslage gegenstandslos ist – hilfsweise kann die Erklärung auch ausdrücklich gekündigt werden. Andernfalls könnte die Erklärung weiterhin als freiwillige Selbstverpflichtung gewertet werden.
Informationspflichten nach dem VSBG bleiben bestehen
Unabhängig von der Abschaffung der OS-Plattform bleiben andere Informationspflichten, insbesondere nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), weiterhin bestehen. Diese betreffen etwa die Angabe, ob ein Unternehmen bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unterstützendes Material verfügbar
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Vorgaben hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Praxis Recht-Merkblätter überarbeitet. Die aktualisierten Dokumente „Informationspflichten im geschäftlichen Alltag“ und „Informationspflichten über Verbraucherschlichtung“ stehen ab sofort zum Download bereit.