Zwei Schreiner-Auszubildende an einer Werkbank beim Arbeiten
hannesharnach.de/Merle Busch

Digitaler Service für AusbildungsbetriebeLehrvertrag online wieder verfügbar

Der Lehrvertrag online ist ein kostenloser Service Ihrer Handwerkskammer. Über das Online-Formular können Sie Lehrverträge einfach und schnell am Computer erstellen und ausdrucken. Die Daten, die Sie elektronisch eingeben, werden zudem direkt an die Handwerkskammer übermittelt.

Sie haben zwei Möglichkeiten, den Lehrvertrag online zu zu nutzen, mit Login oder ohne Login. Die Informationen zu beiden Nutzungswegen haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.

 

Hinweis

Nachdem Sie den Lehrvertrag online ausgefüllt haben und abschicken, wird eine Zip-Datei auf Ihren Rechner geladen. Das darin enthaltene Formular "ESF-Einwilligungserklärung" ist ebenfalls auszufüllen und gemeinsam mit dem ausgefüllten Lehrvertrag bei der Handwerkskammer einzureichen.



Jetzt einloggen und Lehrvertrag ausfüllen

Um den Lehrvertrag online auszufüllen können Sie Ihre Zugangsdaten aus dem Kundenportal nutzen. Der Login ermöglicht es,  Lehrverträge schneller auszufüllen, da Ihre Betriebsdaten bereits im Formular vorgemerkt sind. Hinweise zu unserem Kundenportal haben wir im Infokasten weiter unten für Sie zusammengefasst.



 

Hinweise zur Registrierung im Kundenportal

Um das Kundenportal mit allen Vorteilen nutzen zu können, ist eine zweistufige Registrierung notwendig:

Schritt 1: Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse über folgendes Online-Formular:  Registrierung Kundenportal

Schritt 2: Anforderung einer PIN, um Ihren Betrieb freizuschalten über folgendes Online-Formular:  PIN-Anforderung Kundenportal
Ihre PIN wird Ihnen nach interner Prüfung umgehend auf dem Postweg zugesandt.



Lehrvertrag online ohne Login ausfüllen

Selbstverständlich können Sie den Lehrvertrag online auch ohne Login am Computer ausfüllen. Zum Onlineformular gelangen Sie über den folgenden Link:

neuen Lehrvertrag ausfüllen (zum Online-Formular)



Folgende Punkte sollten Sie beim Ausfüllen beachten:

Wir freuen uns, dass Sie einen neuen Lehrling einstellen. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages folgende Punkte:

Alle Vertragsausfertigungen müssen von den Vertragsparteien, bei Minderjährigen zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern, jeweils im Original unterschrieben werden.

Folgende Unterlagen sind mit einzureichen:

  • Bei Lehrlingen unter 18 Jahren die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz,
  • bei Lehrzeitverkürzung die Nachweise über Vorbildung oder eine anderweitige Ausbildung in Kopie; das Abschlusszeugnis eines Berufsgrundschuljahres (BGJs) ist in jedem Fall vorzulegen.
  • Einverständniserklärung des Lehrlings zur Weitergabe der Daten an den Europäischen Sozialfonds (ESF):
     ESF-Infoblatt
     ESF-Einwilligungserklärung

Die kompletten Unterlagen reichen Sie bitte bei der Abteilung Lehrlingsrolle Ihrer Handwerkskammer zur Prüfung und Registrierung ein.

Die Verträge werden nach dem Registrieren inkl. Gebührenrechnung an Sie zurückgegeben. Eine Ausfertigung des Vertrages ist dem Lehrling unverzüglich auszuhändigen.

Bei ausländischen Lehrlingen (nicht EU-Bürger) muss Ihnen eine Arbeitserlaubnis vorliegen. Das Registrieren des Berufsausbildungsvertrages durch uns besagt nichts über die Arbeitserlaubnis des Lehrlings!

Den Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) erhalten die Schüler von der abgehenden Schule. Sollte der zukünftige Auszubildende diesen Schein nicht erhalten haben oder ist dieser verloren gegangen, kann er  hier über das Gewerbeaufsichtsamt angefordert werden.

 

Sie haben Fragen zum Ausfüllen des Lehrvertrag online?

Kontaktieren Sie gerne das Team der Lehrlingsrolle:

 0931 30908-1134 oder -1135



Urlaubsanspruch berechnen und eintragen

Um für Klarheit beim Urlaubsanspruch zu sorgen, sind ab sofort beim Lehrvertrag online die Urlaubstage für jedes Kalenderjahr der Ausbildung anzugeben. Der Urlaubsrechner* der Handwerkskammer ist eine Hilfestellung bei der Berechnung des jeweiligen Urlaubsanspruches.

* Der Urlaubsrechner ist eine kostenlose Orientierungshilfe der Handwerkskammer für ihre Mitglieder. Für falsche Eingaben oder Fehlbedienungen kann keine Haftung übernommen werden.



Linie_grau

Der "Lehrvertrag online" wurde im Rahmen des Projektes "Virtuelle Handwerkskammer und High-Tech-bezogene Ausstattungen von Berufsbildungs- und Technologiezentren des Handwerks" von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern entwickelt und von der High Tech Offensive Zukunft Bayern gefördert.