Beispielrechnung Meisterschule Friseure

Meisterschule Friseure Teile I - IV

Kurs- und Prüfungsgebühr (Teile 1 bis 4)9.275,00 €
Gesamtkosten9.275,00 €
abzüglich BAföG-Zuschuss 50 %- 4.637,50 €
abzüglich 50 % BAföG-Darlehenserlass
bei bestandener Meisterprüfung *
- 2.318,75 €
Eigenanteil2.318,75 €
Meisterbonus **- 3.000,00 €
Ihre Investition ***- 681,25 €
Ihre Ansprechpartnerin

Michaela Sperling

Tel. 06021 4904-5154

Fax 06021 4904-5654

m.sperling--at--hwk-ufr.de

* ) Eine Minderung des Darlehens kann nur in Anspruch genommen werden, wenn eine Finanzierung über die KfW-Bank erfolgt ist. Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit — höchstens jedoch sechs Jahre — zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen. Das Darlehen ist innerhalb von 10 Jahren nach Beginn der Tilgungspflicht zurück zu zahlen.

** ) Unter bestimmten Voraussetzungen. Zunächst bei Abschluss bis Ende 2023.

*** ) Zuzüglich Nebenkosten wie z. B. Lernmittel und Materialkosten, siehe Kursinfo

Hinweis

Die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt wird bis zu 2.000,00 € mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert. Es wir ein Zuschuss von 40 % gewährt.

Weitere finanzielle Infos

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Kindergeld — bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres — in Höhe von 194,00 EUR je Monat beantragen.
  • Für Alleinstehende ohne Kinder mit weniger Vermögen als 45.000,00 EUR, beträgt der Unterhaltsbeitrag derzeit monatlich monatlich bis zu 892 € als Vollzuschuss.
  • Darüber hinaus können Sie bestimmte Kosten (z.B. Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten usw.) Ihrer Weiterbildung steuermindernd geltend machen. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.

Stand 07/2023
Änderungen vorbehalten!