Erwerbsmigration: Informationspflicht auf „Faire Integration“ für Arbeitgeber
13. Januar 2026
Seit dem 01. Januar 2026 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Drittstaatsangehörige bei Anwerbung aus dem Ausland auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung durch die Beratungsstellen "Faire Integration" hinzuweisen. Hier finden Sie Vorlagen für Infoblätter inkl. der Kontaktdaten zu den Beratungsstellen.