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Ihre Investition für die Meisterschule Feinwerkmechaniker/in

Beispielrechnung Meisterkurs Feinwerkmechaniker/in Teile I- IV für 2026

Kursgebühren (Teile I + II)11.500 €
Kursgebühren (Teile III + IV)3.035 €
Prüfungsgebühren (Teile I + II)      630 €
Prüfungsgebühren (Teile III + IV)330 €
Gesamtkosten Kurs- und Prüfungsgebühren (Teile I bis IV)15.495 €
abzüglich nicht förderfähiger Kosten1- 495 €
Förderfähige Summe für Kurs- und Prüfungsgebühren (Teile I bis IV)15.000 €
BAföG-Zuschuss 50 %- 7.500 €
Restbetrag / Darlehen7.500 €
BAföG-Darlehenserlass 50 % (bei bestandener Meisterprüfung)- 3.750 €
Eigenanteil (wenn kein Meisterbonus in Anspruch genommen werden kann)3.750 €
Meisterbonus2- 3.000 €
Ihre Investition31.245 €
Förderhöhe492 %

Ihre Ansprechpartnerin

Anja Placzek

Tel. 06021 4904-5156

Fax 06021 4904-5656

a.placzek--at--hwk-ufr.de

1 Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können bis zu einer Summe von maximal 15.000 Euro gefördert werden, Novellierung ist in Planung.

2unter bestimmten Voraussetzungen; zunächst geregelt bis zum 31.12.2027

3 zuzüglich Nebenkosten, wie z. B. Lernmittel und Materialkosten 

4 gerechnet inkl. Meisterbonus; Die Förderung bezieht sich auf die Gesamtkosten der Kursgebühr. 

 

Hinweis

Die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt werden bis zu 2.000 € mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert. Es wird ein Zuschuss von 50 % gewährt.



Weitere Informationen zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung

  • Großzügiger Vollzuschuss zum Lebensunterhalt
    Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu 1.019 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss.
  • Aufstiegsförderungsgesetz familienfreundlicher denn je
    Alleinerziehende mit einem Kind bekommen bis zu 1.254 Euro Unterhaltsbeitrag plus 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.724 Euro Unterhaltsbeitrag. Auch diese Unterhaltsbeiträge werden als Vollzuschuss gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Unterhaltsbeitrag
    Beim Unterhaltsbeitrag beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag 45.000 Euro. Dieser erhöht sich für den Ehepartner/die Ehepartnerin bzw. für den Lebenspartner/die Lebenspartnerin sowie je Kind um 2.300 Euro.
  • Die Altersgrenze für Kinder liegt bei 14 Jahren.
  • Steuern sparen
    Darüber hinaus können Sie bestimmte Kosten (z. B. Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten usw.) Ihrer Weiterbildung steuermindernd geltend machen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.


Fördermöglichkeiten für Meisterschüler

In vielen Fällen sind weitere Förderungen Ihrer Weiterbildung möglich, abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen. Wie sieht es in Ihrem Fall aus?

 Alle Fördermöglichkeiten im Überblick