
Ihre Investition für die Meisterschule Friseur/in
Beispielrechnung Meisterkurs Friseur/in Teile I - IV ab September 2026
Kursgebühren (Teile I + II) | 6.089 € |
Kursgebühren (Teile III + IV) | 3.035 € |
Prüfungsgebühren (Teile I + II) | 630 € |
Prüfungsgebühren (Teile III + IV) | 330 € |
Gesamtkosten | 10.084 € |
abzüglich BAföG-Zuschuss 50 % | - 5.042 € |
Restbetrag / Darlehen | 5.042 € |
abzüglich 50 % BAföG-Darlehenserlass (bei bestandener Meisterprüfung) * | - 2.521 € |
Eigenanteil (wenn kein Meisterbonus in Anspruch genommen werden kann) | 2.521 € |
Meisterbonus | - 3.000 € |
Ihre Investition ** | - 479 € |
Ihre Ansprechpartnerin
* Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit — höchstens jedoch sechs Jahre — zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen. Das Darlehen ist innerhalb von 10 Jahren nach Beginn der Tilgungspflicht zurück zu zahlen.
** zuzüglich Lernmittel, Materialkosten und Nebenkosten
Fördermöglichkeiten für Meisterschüler
In vielen Fällen sind weitere Förderungen Ihrer Weiterbildung möglich, abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen.
Wie sieht es in Ihrem Fall aus?
Alle Fördermöglichkeiten im Überblick
Weitere finanzielle Informationen
- Großzügiger Vollzuschuss zum Lebensunterhalt
Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu 1.019 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss. - Aufstiegsförderungsgesetz familienfreundlicher denn je
Alleinerziehende mit einem Kind bekommen bis zu 1.254 Euro Unterhaltsbeitrag plus 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen bis zu 1.724 Euro Unterhaltsbeitrag. Auch diese Unterhaltsbeiträge werden als Vollzuschuss gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden. - Unterhaltsbeitrag
Beim Unterhaltsbeitrag beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag 45.000 Euro. Dieser erhöht sich für den Ehepartner/die Ehepartnerin bzw. für den Lebenspartner/die Lebenspartnerin sowie je Kind um 2.300 Euro. - Die Altersgrenze für Kinder liegt bei 14 Jahren.
- Steuern sparen
Darüber hinaus können Sie bestimmte Kosten (z. B. Reisekosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten usw.) Ihrer Weiterbildung steuermindernd geltend machen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater.
Die nächsten Kurse
Stand 08/2025
Änderungen vorbehalten!